
| Ausgabe 14 / Oktober 2005 | |||
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Barrierefreies Internet – verpasst Berlin den Trend?Websites so gestalten, dass jede/r sie nutzen und lesen kannTraditionell erstellte Internetseiten sind für viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen nur begrenzt oder gar nicht nutzbar. Die auf solchen Seiten eingesetzten veralteten Techniken verhindern eine Nutzung geradezu. Dabei existieren seit mehreren Jahren Alternativen, die es jedem, auch Menschen mit schwersten Behinderungen, erlauben, alle Informationsangebote des Webs zu nutzen. Neben ca. 155 000 Blinden und 500 000 Sehbehinderten gelten 6,6 Millionen Menschen in Deutschland als schwer behindert. Eine Zielgruppe mit hoher Internet-Affinität (80% nutzen das Internet), für die das Netz häufig einen Weg aus der Isolation und ein Fenster in die Welt bedeutet. Zählt man zu dieser Gruppe noch die so genannten "SilverSurfer" (Menschen über 50 Jahre) hinzu, kann man davon ausgehen, dass ca. 15 – 20 % der potenziellen Nutzer von einem Großteil des Webs ausgeschlossen werden bzw. ihnen das Surfen unnötig erschwert wird. So versagen zum Beispiel bei vielen Websites die „ScreenReader“ – Programme, die den Inhalt von Internetseiten vorlesen. Oder die Nutzung einer Seite scheitert daran, dass sie nur mit der Maus, nicht jedoch alleine mit der Tastatur bedienbar ist. Für viele ältere Nutzer sind dagegen Seiten mit bestimmten Farbkombinationen schlichtweg nicht lesbar, da die Kontrastwahrnehmung mit dem Alter häufig stark nachlässt. Durch eine strikte Trennung von Inhalt (in HTML) und Layout (durch CSS: Cascading StyleSheets) und der Beachtung weiterer Vorgaben des World Wide Web Consortiums (W3C) lassen sich Internetseiten für alle Nutzer zugänglich gestalten. Eine übersichtliche Strukturierung, einheitliche Navigation, aussagekräftige Linktexte usw. machen das jeweilige Informationsangebot für jeden Nutzer, auch für den nicht behinderten, übersichtlicher und interessanter. Die Forderung nach „validem“, d.h. den Standards entsprechenden Codes führt darüber hinaus zu Websites, die einfacher zu pflegen und zu aktualisieren sind. Daraus ergeben sich mittelfristig sogar Kostenvorteile für den Betreiber. Die Bundesregierung hat sich mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) vom 17. Juli 2002 selbst in die Pflicht genommen. Sie verlangt für alle bundeseigenen Internetangebote eine vollständige Barrierefreiheit bis zum 31.12.2005. Das ehemals führende Berlin – mit dem ersten Landesgleichstellungsgesetz aus dem Jahre 1999 – droht nun den Anschluss zu verpassen. So bedarf dieses Gesetz dringend einer Aktualisierung, die den Anforderungen des Internet-Zeitalters gerecht wird. Das Stadtportal www.berlin.de lässt viele Aspekte einer barrierefreien Seite vermissen. Dabei geht es durchaus anders: Die Seiten des Jüdischen Museum (www.jmberlin.de) oder der Grün Berlin Park und Garten GmbH (www.gruen-berlin.de) gehören zu den barrierefreien Internetseiten, denen der nicht behinderte Nutzer die Barrierefreiheit nicht ansieht, wohl aber von vielen barrierefreien Features profitiert. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in drei Powerpoint-Präsentationen, die beim letzten Jour Roulant am 20. Septemberder Landesgruppe im Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin vorgetragen wurden und die wir hier als PDF zur Verfügung stellen. Britta Schemel, Agentur für interaktive Demokratie mit dem "Einführungsvortrag" Susanne Lutz, BIK (Barrierefrei informieren und kommunizieren) mit dem Vortrag "Maßnahmen zur Barrierefreiheit" Dr. Armin Schulz, Löwi+Partner, mit dem Vortrag "Zielkonflikte – Barrierefreiheit für kommerzielle Anbieter" Dr. Armin Schulz |